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   BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75   

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BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75 (https://dejure.org/1976,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1976 - 1 B 54.75 (https://dejure.org/1976,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1976 - 1 B 54.75 (https://dejure.org/1976,1286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer im Strafregister bereits getilgten Eintragung einer Straftat bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers - Abstellen der Ausländerbehörden auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer bei der Beteiligung am Rauschgifthandel von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Beteiligung am Rauschgifthandel eine Fallgruppe, bei der die Ausländerbehörden - jedenfalls in schweren Fällen der vorliegenden Art - auch bei Ausländern mit deutschen Ehegatten allein auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abstellen dürfen (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75
    Daher haben, wie der beschließende Senat schon wiederholt entschieden hat, die Ausländerbehörden bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorzunehmen ist, stets auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (BVerwGE 48, 299 [302]).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 126.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ferner ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensbetätigung in bestimmten Fallgruppen, zu denen die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, allein auf den Zweck der Abschreckung abstellen darf, und zwar, wenn ein schwerwiegender Ausweisungsgrund vorliegt, auch im Falle eines mit einem Deutschen verheirateten Ausländers (Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 28. September 1976 - BVerwG I B 54.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41]).

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß hier angesichts der näheren Umstände der Tat, die zu der Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Handels mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit fortgesetztem gemeinschaftlichem gewerbsmäßigen Schmuggel und Bannbruch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren führte, und angesichts der mit dem illegalen Rauschgifthandel verbundenen erheblichen Gefährdung der Volksgesundheit ein schwerwiegender Ausweisungsgrund vorliegt, wirft im übrigen ebenfalls keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (Beschluß vom 28. September 1976 - BVerwG I B 54.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Auch davon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41], vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 [Buchholz a.a.O. Nr. 42], vom 31. Mai 1977 - BVerwG 1 B 71.77 - vgl. ferner Bettermann, DVBl. 1976, 64 [67]).".
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt betont, daß diese Voraussetzungen insbesondere in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht kommen, weil es sich dabei um besonders gefährliche und zudem schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 ; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

    Auch davon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41], vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - vgl. ferner Bettermann, DVBl. 1976, 64 [67]; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl. 1978, S. 62).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 1 B 96.83

    Ausweisung eines mit einem Deutschen verheirateten Ausländers zu

    Das alles ergibt sich unmittelbar aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats zum aufenthaltsrechtlichen Schutz der ausländischen Ehegatten Deutscher (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 56, 246 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]und dessen Reichweite in Fällen der Rauschgiftkriminalität (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116 f.]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 B 35.77 - vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 126.77 - vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 -).
  • BVerwG, 07.04.1983 - 1 B 46.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Das alles ergibt sich unmittelbar aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats zum aufenthaltsrechtlichen Schutz der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 56, 246 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]und dessen Reichweite in Fällen der Rauschgiftkriminalität (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116 f.]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 B 35.77 -, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 126.77 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 1 B 20.82 -).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 23.84

    Allgemeine Anforderungen an eine Revisionszulassung - Begriff der grundsätzlichen

    Die insoweit geltenden Grundsätze sind geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 48, 299 [303]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227), und zwar auch für Ausweisungen zum Zwecke der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität (vgl. z.B. BVerwGE 59, 112 [116 f.]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 - vom 30. Juni 1983 - BVerwG 1 B 96.83 -).
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ausweisungsermessens in bestimmten Fallgruppen, zu denen namentlich die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, auf den Gesichtspunkt der Generalprävention abstellen (Urteil von 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 139]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - und von 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41 und 42]), wenn es sich nicht um Angehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaften handelt (Beschlüsse vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O.. Nr. 49]. Der Senat, der im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 das alleinige Abstellen auf generalpräventive Erwägungen sogar in den Fällen der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers in bestimmten Grenzen für zulässig erachtet hat (a.a.O. S. 139), ist in seiner Spruchpraxis stets davon ausgegangen, daß bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, dessen ebenfalls im Bundesgebiet lebender Ehegatte seine Staatsangehörigkeit teilt, ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, generalpräventive Erwägungen durch Art. 6 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar eine Begrenzung erfahren können, aber nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
  • BVerwG, 08.02.1978 - 1 B 81.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen u.a. auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41], vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 42]).
  • BVerwG, 09.06.1977 - 1 B 35.77

    Beschränkung einer Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht

    Wenn im Einzelfall der spezialpräventive Zweck der Ausweisung gänzlich oder so gut wie gänzlich entfällt, muß allerdings der generalpräventive Zweck mit besonderer Sorgfalt auf eine mögliche und angemessene Wirksamkeit geprüft werden (Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 28. September 1976 - BVerwG I B 54.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41]).
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